A N D R E A S T A H L
Honorare für Leistungen der Architekt*innen
Ö.b.u.v. Sachverständige
Dipl.-Ing. M.-Eng. Architektin
Profil:
Die Vertragsgestaltung und die Abrechnung von Planungsleistungen sind komplex.
Im Sinne eines wirtschaftlichen Projektablaufs und um zeit- und nerventrächtige Auseinandersetzungen über das Honorar zu vermeiden oder wenigstens zu minimieren berate ich sinnvollerweise möglichst früh.
Ob bereits bei der Angebotserstellung und Vertragsgestaltung, projektbegleitend, oder erst bei der Erstellung oder Prüfung der Schlussrechnung, eine sachverständige Beratung ist häufig empfehlenswert!
Bei Auseinandersetzungen vor Gericht zeigt sich immer wieder, dass spätestens bei der juristischen Vorbereitung und Bearbeitung die Hinzuziehung einer oder eines Sachverständigen von Vorteil gewesen wäre.