Seminare und Veröffentlichungen

Seminare

Regelmäßige Seminarangebote online und in Präsenz für:

Inhouse-Seminare zu ausgewählten Themen, abgestimmt auf die jeweiligen Bedürfnisse.

Publikationen

  • Veröffentlichungen in Fachzeitschriften
  • Fachliteratur

Aktuelle Seminare

Baukostenplanung und -kontrolle

Seminar der Bayerischen Architektenkammer (byak.de)

21./22. März 2024 online,
10. Juli 2024 in München, BYAK,
06./07. November 2024 online,
19. November 2024 online

Dieses Seminar ist Teil der Reihe „Eintragungsvoraussetzungen“ für Absolventen.

Online-Seminar der AK Hessen

Das Honorar für Änderungen und Zusatzleistungen – Nachträge identifizieren und anbieten

18. März 2024, 09:30 – 13:00 Uhr
20. März 2024, 09:30 – 13:00 Uhr

Durch den Wegfall des preisrechtlichen Charakters der HOAI sind Architekt*innen und Ingenieur*innen zunehmend gefordert, die Wirtschaftlichkeit ihrer Projekte projektbegleitend zu verfolgen.

Baukostenplanung

Fünftägiger Lehrgang, 24. Mai und 14./15., 21./22. Juni 2024, Wiesbaden, AK Hessen

Zweiter Lehrgangstag, 14. Juni 2024: „Vertiefung: Kostenplanung in der praktischen Anwendung“

Leistungs­pflichten

HOAI Fachseminar der GHV Gütestelle
Schwerpunkt: Objektplanung Gebäude und Innenräume

11. Juni 2024, 10:00 Uhr – 12:30 Uhr, online

Überblick der Leistungspflichten, die sich aus dem (auch mündlich geschlossenen) Vertrag in Verbindung mit dem Grundleistungskatalog der HOAI ergeben.

Änderungs­leistungen

HOAI Fachseminar der GHV Gütestelle
Umgang mit Änderungs- und Zusatzleistungen

18. Juni 2024, 10:00 Uhr – 12:30 Uhr, online

Dieses Seminar erfordert Grundkenntnisse des Honorarrechts. Es legt einen Fokus auf die Besonderheiten bei Änderungen im Planungsprozess und bei erforderlichen Zusatzleistungen.

Veröffentlichung in Planungsbüro Professionell 07-2023:

Zusätzliches Honorar bei Koordinations- und Integrations­­­­leistungen

Teil 1 – Grundlagen

In der Regel wird in Verträgen nach wie vor auf die Grundleistungen der HOAI Bezug genommen, die in der Folge auch Ihr Honorar definieren. Die unterschiedliche Berücksichtigung einzelner Kostengruppen bei den anrechenbaren Kosten spiegelt dabei verschiedene Leistungsintensitäten wider.

Integrations- und Koordinationsleistungen, die von den Objektplanenden zu erbringen sind, stehen dabei besonders im Blick. Denn nicht immer gehören sie zu den geschuldeten Grundleistungen. Hier ist also Nachtragspotenzial, das Sie ausschöpfen sollten.

Bei welchen Kostengruppen sind die Leistungen inklusiv?

Die Nachtragsberechtigung von Integrations- und Koordinationsleistungen ist abhängig von den Kostengruppen der HOAI. Zum Verständnis helfen Kenntnisse über die grundsätzliche Anrechenbarkeit verschiedener Kosten.

Voll, beschränkt und nicht anrechenbare Kosten

Die Anrechenbarkeit verschiedener Kosten ist für die Objektplanung Gebäude und Innenräume in § 33 HOAI geregelt …

Veröffentlichung in Planungsbüro Professionell 08-2023:

Zusätzliches Honorar bei Koordinations- und Integrations­leistungen

Teil 2 – DIN 276

Welche Koordinations- und Integrationsleistungen schulden Objektplanende im vertraglich vereinbarten Honorar? Und an welchen Stellen können Sie zusätzliches Honorar beanspruchen?

In Teil 1 dieser Reihe haben wir Sie bereits über die Eingrenzung der vertraglichen Pflichten im Zusammenhang mit der Anrechenbarkeit der verschiedenen Kostengruppen der HOAI informiert.

Teil 2 fokussiert nun auf die Kostengruppenzuordnung in der DIN 276. Denn auch diese hat Einfluss darauf, ob Koordinations- und Integrationsleistungen zu leisten sind oder nicht.

Die Kostengruppenzuordnung in der DIN 276

Gerade bei sehr kostenintensiven Einbauten können Auftraggebende durch die Herausnahme z. B. von Großgeräten der Medizintechnik, Großrechenanlagen oder Produktionsanlagen aus dem Vertragsgegenstand erhebliche Honorarminderungen erzielen. Im Zuge des Wettbewerbs können Sie sich u. U. dagegen nicht wehren. Umso wichtiger ist dann eine genaue Abgrenzung Ihrer Leistungspflichten sowie ein vorausschauendes Nachtragsmanagement.

Anrechenbare Kosten ‒ Zusammenhang zwischen HOAI und DIN 276

Falls im Vertrag keine Regelung getroffen ist, liegt es im Interesse der Auftraggebenden, kostenintensive Einbauten und Großgeräte der Kostengruppe 600 zuzuordnen, da hier die Anrechenbarkeit der Kosten gemäß §33 Abs. 3 HOAI entfällt, sofern Planung, Beschaffung und Überwachung durch die Auftraggebenden bzw. ein Fachplanungsbüro erfolgen soll. Doch nicht immer ist die Zuordnung in die Kostengruppe 600 zutreffend. …