Seminare und Veröffentlichungen
Seminare
Regelmäßige Seminarangebote online und in Präsenz für:
- GHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e.V.
- AKH Architektenkammer Hessen
- AKRP Architektenkammer Rheinland-Pfalz
- BYAK Bayerische Architektenkammer
Inhouse-Seminare zu ausgewählten Themen, abgestimmt auf die jeweiligen Bedürfnisse.
Publikationen
- Veröffentlichungen in Fachzeitschriften
- Fachliteratur
Aktuelle Seminare
Auskömmliche Honorare sichern – Umgang mit Änderungen und Zusatzleistungen
Online-Seminar der Architektenkammer Hessen
zusammen mit Dipl.-Ing. (FH) Pia A. Döll Innenarchitektin BDIA
11. und 13.02.2026, 9:30-13:00 Uhr
Nach Wegfall des Preisrechts und mit stetig steigendem Preisdruck wird es immer wichtiger, nicht nur genaue Kenntnisse über den Inhalt der vertraglich vereinbarten Leistungen in Abgrenzung zu zusätzlichen und besonderen Leistungen zu haben, sondern auch die Rahmenbedingungen des Nachtragsmanagements zu kennen.
Mehr Sicherheit bei den Baukosten
Vertiefungsseminar der Architektenkammer Hessen
11.03.2026, 9:30-17:00 Uhr
Baukostenplanung und -kontrolle ist nach wie vor eine wesentliche Aufgabe des Architekten. Der Zusammenhang von Preis, Wert und Qualität eines Gebäudes darf nicht durch isolierte Kostenentscheidungen auseinandergerissen werden. Moderne Verfahren der Kostenplanung verbessern ganz wesentlich die Entscheidungsgrundlagen.
Baukostenplanung und -kontrolle
Webinar der Bayerischen Architektenkammer
18.03.2026, 9.30-17.00 Uhr
Das Seminar hilft, die nach HOAI und DIN 276 erforderlichen Kostenermittlungen nach neuesten Erkenntnissen und in der Praxis erprobten Methoden zu erstellen. Ziel ist es, mehr Kostensicherheit zu erreichen.
Alternative Termine und Orte:
09.06.2026 München
21.10.2026 online
08.12.2026 online
Werner Seifert, Andrea Stahl
Kosten im Bauwesen
Kostenplanung nach DIN 276

Kostenermittlung, Kostenkontrolle, Kostensteuerung, Haftung bei der Kostenplanung, Abdruck der DIN
5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage
Aus dem Inhalt:
- Begriffe und Grundsätze der Kostenplanung
- Kostenermittlungen, Kostenkontrolle, Kostensteuerung
- Kostengliederungen und Kostengruppen
- Anwendung der DIN 276
- Kostenplanung im Rahmen der HOAI, Leistungsumfang in der Praxis
- Leistungspflichten und Haftung bei der Kostenplanung
Erscheinungsdatum : 30.04.2026
ISBN : 978-3-8462-0401-6
Aufsatz in Baurecht, BauR 2025, 1743 – 1751 (Heft 12)
Die „mathematisch-grafische Punkteverteilung“ bei der Honorarzonenbewertung
I. Einleitung
Die Honorare in den Objekt- und Fachplanungen nach HOAI ermitteln sich für die übertragenen Leistungen anhand der anrechenbaren Kosten, der Honorarzone, dem Honorarsatz und, bei Bauten im Bestand, gegebenenfalls unter Anwendung von Zuschlägen. Über die Zuordnung zu der für die jeweilige Planung anzuwendenden Honorarzone bestehen immer wieder verschiedene Einschätzungen. Sachverständige Honorarzonen-Gutachten bedienen sich als Hilfsmittel verschiedener Schemata, die bei paralleler Anwendung jedoch – für ein und dasselbe Projekt – zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können.
In der Rechtsprechung werden diese Schemata kritisch bewertet, da sie allesamt weder durch die HOAI vorgegeben noch aus ihr ableitbar seien. In gerichtlichen Auseinandersetzungen wird in der Folge dann regelmäßig die niedrigere sich ergebende Honorarzone als Berechnungsgrundlage für das Mindestsatzhonorar festgelegt.
Veröffentlichung in Planungsbüro Professionell 07-2023:
Zusätzliches Honorar bei Koordinations- und Integrationsleistungen
Teil 1 – Grundlagen
In der Regel wird in Verträgen nach wie vor auf die Grundleistungen der HOAI Bezug genommen, die in der Folge auch Ihr Honorar definieren. Die unterschiedliche Berücksichtigung einzelner Kostengruppen bei den anrechenbaren Kosten spiegelt dabei verschiedene Leistungsintensitäten wider.
Integrations- und Koordinationsleistungen, die von den Objektplanenden zu erbringen sind, stehen dabei besonders im Blick. Denn nicht immer gehören sie zu den geschuldeten Grundleistungen. Hier ist also Nachtragspotenzial, das Sie ausschöpfen sollten.
Bei welchen Kostengruppen sind die Leistungen inklusiv?
Die Nachtragsberechtigung von Integrations- und Koordinationsleistungen ist abhängig von den Kostengruppen der HOAI. Zum Verständnis helfen Kenntnisse über die grundsätzliche Anrechenbarkeit verschiedener Kosten.
Voll, beschränkt und nicht anrechenbare Kosten
Die Anrechenbarkeit verschiedener Kosten ist für die Objektplanung Gebäude und Innenräume in § 33 HOAI geregelt …
Veröffentlichung in Planungsbüro Professionell 08-2023:
Zusätzliches Honorar bei Koordinations- und Integrationsleistungen
Teil 2 – DIN 276
Welche Koordinations- und Integrationsleistungen schulden Objektplanende im vertraglich vereinbarten Honorar? Und an welchen Stellen können Sie zusätzliches Honorar beanspruchen?
In Teil 1 dieser Reihe haben wir Sie bereits über die Eingrenzung der vertraglichen Pflichten im Zusammenhang mit der Anrechenbarkeit der verschiedenen Kostengruppen der HOAI informiert.
Teil 2 fokussiert nun auf die Kostengruppenzuordnung in der DIN 276. Denn auch diese hat Einfluss darauf, ob Koordinations- und Integrationsleistungen zu leisten sind oder nicht.
Die Kostengruppenzuordnung in der DIN 276
Gerade bei sehr kostenintensiven Einbauten können Auftraggebende durch die Herausnahme z. B. von Großgeräten der Medizintechnik, Großrechenanlagen oder Produktionsanlagen aus dem Vertragsgegenstand erhebliche Honorarminderungen erzielen. Im Zuge des Wettbewerbs können Sie sich u. U. dagegen nicht wehren. Umso wichtiger ist dann eine genaue Abgrenzung Ihrer Leistungspflichten sowie ein vorausschauendes Nachtragsmanagement.
Anrechenbare Kosten ‒ Zusammenhang zwischen HOAI und DIN 276
Falls im Vertrag keine Regelung getroffen ist, liegt es im Interesse der Auftraggebenden, kostenintensive Einbauten und Großgeräte der Kostengruppe 600 zuzuordnen, da hier die Anrechenbarkeit der Kosten gemäß §33 Abs. 3 HOAI entfällt, sofern Planung, Beschaffung und Überwachung durch die Auftraggebenden bzw. ein Fachplanungsbüro erfolgen soll. Doch nicht immer ist die Zuordnung in die Kostengruppe 600 zutreffend. …