Seminare und Veröffentlichungen

Seminare

Regelmäßige Seminarangebote online und in Präsenz für:

Inhouse-Seminare zu ausgewählten Themen, abgestimmt auf die jeweiligen Bedürfnisse.

Publikationen

  • Veröffentlichungen in Fachzeitschriften
  • Fachliteratur

Aktuelle Seminare

Baukostenplanung und -kontrolle

Seminar der Bayerischen Architektenkammer (byak.de)

24. Juni 2025, 9.30 Uhr – 17.00 Uhr in München

Das Seminar hilft, die nach HOAI und DIN 276 erforderlichen Kostenermittlungen nach neuesten Erkenntnissen und in der Praxis erprobten Methoden zu erstellen. Ziel ist es, mehr Kostensicherheit zu erreichen.

Dieses Seminar ist Teil der Reihe „Eintragungsvoraussetzungen“ für Absolventen.

Baukostenplanung und -kontrolle

Webinar der Bayerischen Architektenkammer

22. Oktober 2025, 9.30 Uhr – 17.00 Uhr, online

Das Seminar hilft, die nach HOAI und DIN 276 erforderlichen Kostenermittlungen nach neuesten Erkenntnissen und in der Praxis erprobten Methoden zu erstellen. Ziel ist es, mehr Kostensicherheit zu erreichen.

Baukostenplanung und -kontrolle

Webinar der Bayerischen Architektenkammer

2. Dezember 2025, 9.30 Uhr – 17.00 Uhr, online

Das Seminar hilft, die nach HOAI und DIN 276 erforderlichen Kostenermittlungen nach neuesten Erkenntnissen und in der Praxis erprobten Methoden zu erstellen. Ziel ist es, mehr Kostensicherheit zu erreichen.

Werner Seifert, Andrea Stahl

Kosten im Bauwesen

Kostenplanung nach DIN 276

Kostenermittlung, Kostenkontrolle, Kostensteuerung, Haftung bei der Kostenplanung, Abdruck der DIN

5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage

Aus dem Inhalt:
  • Begriffe und Grundsätze der Kostenplanung
  • Kostenermittlungen, Kostenkontrolle, Kostensteuerung
  • Kostengliederungen und Kostengruppen
  • Anwendung der DIN 276
  • Kostenplanung im Rahmen der HOAI, Leistungsumfang in der Praxis
  • Leistungspflichten und Haftung bei der Kostenplanung


Erscheinungsdatum : 30.11.2025
ISBN : 978-3-8462-0401-6

Veröffentlichung in Planungsbüro Professionell 07-2023:

Zusätzliches Honorar bei Koordinations- und Integrations­­­­leistungen

Teil 1 – Grundlagen

In der Regel wird in Verträgen nach wie vor auf die Grundleistungen der HOAI Bezug genommen, die in der Folge auch Ihr Honorar definieren. Die unterschiedliche Berücksichtigung einzelner Kostengruppen bei den anrechenbaren Kosten spiegelt dabei verschiedene Leistungsintensitäten wider.

Integrations- und Koordinationsleistungen, die von den Objektplanenden zu erbringen sind, stehen dabei besonders im Blick. Denn nicht immer gehören sie zu den geschuldeten Grundleistungen. Hier ist also Nachtragspotenzial, das Sie ausschöpfen sollten.

Bei welchen Kostengruppen sind die Leistungen inklusiv?

Die Nachtragsberechtigung von Integrations- und Koordinationsleistungen ist abhängig von den Kostengruppen der HOAI. Zum Verständnis helfen Kenntnisse über die grundsätzliche Anrechenbarkeit verschiedener Kosten.

Voll, beschränkt und nicht anrechenbare Kosten

Die Anrechenbarkeit verschiedener Kosten ist für die Objektplanung Gebäude und Innenräume in § 33 HOAI geregelt …

Veröffentlichung in Planungsbüro Professionell 08-2023:

Zusätzliches Honorar bei Koordinations- und Integrations­leistungen

Teil 2 – DIN 276

Welche Koordinations- und Integrationsleistungen schulden Objektplanende im vertraglich vereinbarten Honorar? Und an welchen Stellen können Sie zusätzliches Honorar beanspruchen?

In Teil 1 dieser Reihe haben wir Sie bereits über die Eingrenzung der vertraglichen Pflichten im Zusammenhang mit der Anrechenbarkeit der verschiedenen Kostengruppen der HOAI informiert.

Teil 2 fokussiert nun auf die Kostengruppenzuordnung in der DIN 276. Denn auch diese hat Einfluss darauf, ob Koordinations- und Integrationsleistungen zu leisten sind oder nicht.

Die Kostengruppenzuordnung in der DIN 276

Gerade bei sehr kostenintensiven Einbauten können Auftraggebende durch die Herausnahme z. B. von Großgeräten der Medizintechnik, Großrechenanlagen oder Produktionsanlagen aus dem Vertragsgegenstand erhebliche Honorarminderungen erzielen. Im Zuge des Wettbewerbs können Sie sich u. U. dagegen nicht wehren. Umso wichtiger ist dann eine genaue Abgrenzung Ihrer Leistungspflichten sowie ein vorausschauendes Nachtragsmanagement.

Anrechenbare Kosten ‒ Zusammenhang zwischen HOAI und DIN 276

Falls im Vertrag keine Regelung getroffen ist, liegt es im Interesse der Auftraggebenden, kostenintensive Einbauten und Großgeräte der Kostengruppe 600 zuzuordnen, da hier die Anrechenbarkeit der Kosten gemäß §33 Abs. 3 HOAI entfällt, sofern Planung, Beschaffung und Überwachung durch die Auftraggebenden bzw. ein Fachplanungsbüro erfolgen soll. Doch nicht immer ist die Zuordnung in die Kostengruppe 600 zutreffend. …